Dichtheitsprüfung & Rohrinspektion

Der Gesetzgeber schreibt vor, die erdverlegten Grundleitungen für Schmutzwasser für Ein- und Mehrfamilienhäuser abzudrücken bzw. in Schleswig – Holstein eine Sichtprobe durch eine Spezialfirma durchführen zu lassen, weiter heißt es im WEG § 61:

Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionstätigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserschadstoffe selbst zu überwachen. Er hat nach Maßnahme einer Rechtsverordnung nach abs. 3 hierüber Aufzeichnungen anzufertigen, aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Das gilt für alle Bundesländer.

Beim Durchfahren der Grundleitung mit der Farbschwenkkopfkamera wird die Erfassung der Nennwerte vorgenommen. Alle Leitungsabschnitte werden in Farbe aufgenommen, Meterangaben der einzelnen Abzweige festgehalten, sowie alle Muffen kontrolliert. Diese Daten werden auf einen Stick aufgezeichnet und den Eigentümer übergeben. Dieser kann dann auf Verlangen der Gemeinde diesen Stick vorlegen.

Dichtheitsprüfungen dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die ein Zertifikat absolviert haben. Dieses wird in der jeweiligen Handwerkskammer in der Handwerkerrolle eingetragen. Nachzulesen bei: Handlungsempfehlungen zur DIN 1986-30 aus Juni 2009 des Landes Schleswig – Holstein, sowie das Hamburgische Abwassergesetz.

Hinweis: zur Zeit ist die Dichtheitsprüfung in Schleswig-Holstein bis Ende 2025 ausgesetzt.

Die Firmen müssen folgendes aufweisen:

  • Bau – und materialtechnisches Fachwissen
  • Kenntnisse über den Kanalneubau
  • Kenntnisse über TV-Inspektion, Reinigung etc.
  • Kenntnisse über die wichtigsten Sanierungsverfahren
  • Kenntnisse über die Haustechnik wie z.B. Rückstauverschlüsse, Hebenanlagen, etc.